AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker:

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Dienstvertrag zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, sofern zwischen beiden Vertragsparteien keine schriftliche Ausnahme/Abweichung vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das Angebot des Heilpraktikers annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen (z.B. gesetzliche Vorschriften, fehlende Spezialisierung, mangelndes Vertrauensverhältnis).

4. Der Heilpraktiker wendet seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten an.

5. Der Heilpraktiker wendet auch Methoden an, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt werden.

6. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

7. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wurden die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart, gilt die Preisliste des Heilpraktikers.

8. Die Rechnung enthält den Namen und Anschrift des Patienten, den Behandlungszeitraum, die Leistungsarten und die Diagnosestellung (wichtig für die Erstattung durch die PKV). Wünscht der Patient in seiner Rechnung keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung hat er dies dem Heilpraktiker im Vorfeld mitzuteilen. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.

9. Leistungen Dritter (z.B. Laborleistungen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Patient wird im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten informiert.


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